Die neue EU-Weinmarktordnung
Seit August 2009 sind nicht mehr die Mitgliedsstaaten für die Regulierung des Weinmarkts zuständig, sondern Brüssel. Das hat nicht nur etwas mit Subventionen zu tun, sondern auch mit Vorschriften über Etikettierung, Anbau und Qualitätshierarchien.
Diese veränderte Zuständigkeit wird nicht alles umkrempeln, aber es wird doch eine Reihe von Neuerungen geben, die man als Verbraucher wissen sollte - z.B. um die neuen Etiketteninhalte einordnen zu können. Wir haben deshalb in dem beigefügten PDF-Dokument versucht diese Neuregelungen zusammenzufassen.