Fait maison - hausgemacht

 

Am 15. Juli 2014 ist in Frankreich ein Gesetz in Kraft getreten, das die Gastronomie verpflichtet, zukünftig auf den Speisekarten zu differenzieren zwischen "Hausgemachtem" und Fertig- oder Teilfertigprodukten (Convenience).

Dies geschieht dadurch, dass alle hausgemachten Gerichte (franz. "fait maison") mit dem obigen Logo gekennzeichnet werden müssen und zwar sowohl einzelne Gerichte auf Speisekarten, als auch im Internet oder sonstigen Informationsträgern.

 

Folglich bestehen dann alle nicht gekennzeichneten  Gerichte auf der Speisekarte - zumindest partiell - aus Fertigprodukten. Die "Diskriminierung" der Verwendung industrieller Fertigprodukte erfolgt also nicht direkt, sondern durch die Aufwertung handwerklich verarbeiteter Grundprodukte. Es besteht auch die Möglichkeit durch ein Schild "Cuisine - fait maison" die Gäste darüber zu informieren, daß alle Gerichte diesem Standard entsprechen.

 

Ziel ist es, die Verbraucher besser zu informieren wo Essen traditionell und handwerlich aus Grundprodukten hergestellt wird und wo mit industriell  hergestellten Produkten gearbeitet wird. Damit soll das Handwerk des Kochs gewürdigt und aufgewertet und die Qualität des Restaurantessens erhöht werden. Man darf gespannt sein, ob und wie das gelingt und wie sich die neue Regelung auf die Preise auswirkt. Nach Ansicht des zuständigen Ministeriums sollen die Herstellungskosten rund 20-30% höher liegen als mit Convenience-Produkten, was aber weitgehend durch geringere Materialkosten ausgeglichen werden könne.

 

Die Regelung gilt nicht nur für Restaurants, sondern auch für alle anderen Einrichtungen, in denen fertiges Essen angeboten wird: Schnellrestaurants, Ketten, Caterer, Metzgereien, Marktstände etc. Natürlich fallen Käse, Alkoholica, Wein  oder Zutaten wie Milch oder Sahne etc. nicht unter die "verbotenen" Zutaten. Kritisiert wird aber, dass das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen vorsieht: So dürfen für "Hausgemachtes" z.B. tiefgefrorene oder eingeschweißte Grundprodukte verwendet werden und auch bereits Geschältes (mit Ausnahme von Kartoffeln!), Geschnittenes oder Gehacktes.

 

Die Gastwirte haben eine Frist bis zum 1. Januar 2015, um ihr neues Konzept umzusetzen. Mehr Information (franz.) >>>>

 

 

 

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