Keine Werbung

 

Unsere Webseite ist als Plattform unseres Weinhandels entstanden. Sie war dabei immer mehr als eine reine Werbeseite für die von uns angebotenen Weine.

 

Rezepte, Informationen zu Lebensmitteln, zu sonstigen Produkten und Reiseempfehlungen nahmen auch damals schon einen breiten Raum ein. Dies zu erhalten und auszuweiten, war ein wichtiger Grund, weswegen wir die Seite in der heutigen Form weiterführen.

 

Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass wir zu keiner Zeit - mit Ausnahme der von uns vertriebenen Produkte -  Empfehlungen aus kommerziellem Interesse ausgesprochen haben oder für die wir in irgendeiner Art und Weise eine Gegenleistung des Herstellers oder Betreibers erhalten haben. Dies gilt auch weiterhin. Wir werden deshalb aber nicht jede Empfehlung mit einem entsprechenden Hinweis versehen (wie es offensichtlich einige Gerichte verlangen). Evtl. Links auf Webseiten des Herstellers sollen dem Nutzer schnelle, weiterführende Informationen geben. Wir erhalten hierfür keinerlei Gegenleistung und betrachten dies dementsprechend weder als Werbung noch gar als Schleichwerbung.

 

Febr. 2020: Nachdem die Verunsicherung was Werbung ist und was nicht auf Grund divergierender Urteile immer größer wird, hat das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt einen ersten Vorschlag einer gesetzlichen Regeleung vorgelegt. Dazu soll eine Klarstellung in § 5a Absatz 6 UWG führen: „Ein kommerzieller Zweck einer geschäftlichen Handlung ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn diese vorrangig der Information und Meinungsbildung dient und für diese kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gewährt wurde.“

 

Wie immer die endgültige Fassung aussieht, in keinem Fall besteht bei unseren Empfehlungen ein wie immer geartetes kommerzielles Interesse, also verzichten wir auch auf jede Schutzklausel. Im Hinblick auf ein aktuelles BGH-Urteil ((Urt. v. 09.09.2021, Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20).weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir Verlinkungen zu Unternehmen (Händler, Produzenten, Hotels, Restaurants etc.) vornehmen. Nicht, um sie für sie besonders zu werben (wir erhalten auch keine Gegenleistungen dafür), sondern um eine einfache Möglichkeit zu bieten, dort weitere Informationen zu erhalten. Klicken Sie also nicht, wenn Sie eine Werbe-Allergie haben, sondern nur wenn Sie's wirklich interessiert. Die Unterscheidung des BGH ziwschen unterschiedlichen Verlinkungsmöglichkeiten schafft im Gegensatz zu der geplanten Gesetzesänderung keine wirkliche Klarheit.

 

 

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