Mangalitza WollschweinNeues Tierhaltungsgesetz

 

Wenn man Fleisch oder Geflügel kauft, würde man gerne wissen, woher es kommt und wie die Tiere aufgezogen wurden. Und dies nicht nur durch unkontrollierte und unkontrollierbare "private" Labels, sondern gesetzlich verpflichtend.

 

 

 

Dafür gibt es jetzt eine erste bundesweite gesetzliche Regelung - das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es gilt zunächst nur für (in Deutschland gehaltene, aufgewachsene und geschlachtete) Schweine bzw. deren Fleisch, soll aber zügig auf andere Tierarten ausgeweitet werden. In den Geltungsbereich sollen aber nicht nur die Fleischverkäufer eingebunden sein, sondern auch weitere Bereiche in der Verwertungskette von Schweinefleisch (z.B. Gastronomie; Wurstwaren etc.)

Fünf Haltungsformen werden unterschieden:

 

Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt mindestens entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.

 

Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.

 

Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.

 

Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.

 

Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.

 

Weitere Informationen:

 

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz:

 

Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung:

 

FAQ zur Einführung der Tierhaltungskennzeichnung:

 

Flyer

 

 

 

Quelle: Bundeszentrum für Ernährung Newsletter 35/23 vom 30.08.2023

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