Oliven in RosesKampf dem Ölschwindel

 

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass mehr Extra Vergine verkauft wird, als produziert wird - ohne dass etwas dagegen unternommen wurde. Das ist der eine Skandal. Die anderen Skandale: Die EU-Hürden für Extre Vergine sind so niedrig, dass auch viele fehlerhafte Öle noch innerhalb des weit gesteckten Rahmens bleiben. Zusammen mit den geringen Kontrollen öffnet dies alle Türen weit für Verbraucherverdummung. Dass jetzt ausgerechnet Italien - fast klammheimlich - ein Gesetz verabschiedet hat, das dem Etikettenschwindel mit wirksamen Mitteln entgegenwirkt, ist schon sehr bemerkenswert. Dabei geht es um folgende Eckpunkte:


1. Der Grenzwert von Alkylester für Extra Vergine wird abweichend vom EU-Richtwert von 75 mg/kg auf 30 mg/kg gesenkt. Alkylester entstehen, wenn Oliven auf Grund schlechter Behandlung oxydieren bzw. verderben. Dies kann auch bei Ölen festgestellt werden, die (unerlaubten) chemischen Behandlungen zur Beseitigung von Geruchsstoffen unterzogen wurden.


2. Einen niedrigeren Grenzwert kann Italien einseitig nur für italienische Öle festlegen. Für Öle aus der Europäischen Union gilt weiterhin der höhere Grenzwert. Damit das Gesetz greift, haben deshalb die Autoren zwei weitere Regelungen festgelegt: Die Herkunftsbezeichnungen (bisher winzig auf der Rückseite der Flaschen) muss auf der FlaschenVorderseite deutlich sichtbar aufgedruckt sein: in mindestens 1,2 mm großer Schrift bzw. in gleicher Schriftgröße wie die Warenbezeichnung, aber in einem anderen Schrifttyp. Außerdem dürfen keinerlei Bezüge auf den Etiketten erscheinen, die eine italienische Herkunft suggerieren. Dies ist nur bei italienischem Öl zulässig.


3. Ergänzt wird die neue gesetzliche Regelung, die vorgezogen bereit 2012 in Kraft trat, durch die Stärkung der Stellung der Verkostungs-Panels. Gibt es Differenzen zwischen Produzent und den Behörden einschließlich über die Übereinstimmung der Eigenschaften des Olivenöls mit der deklarierten Olivenölkategorie, so sind zwingend die anerkannten Verkostungs-Panels hinzu zu ziehen und das Ergebnis Ihrer Verkostung zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Beweisverfahren vor den Gerichten.


Dies muss man vor dem Hintergrund sehen, dass durch unzulässige chemische Behandlungen, die entsprechenden Analysen nicht ausreichend sind. Es ist seit langem anerkannt, dass dies nur durch eine organoleptische Prüfungen von Fachleuten, weitere Fehler festgestellt werden können.


4. Interessant ist, dass es zwar einen Strafkatalog gibt, der vom Lizenzentzug bis zu strafrechtlichen Konsequenzen reicht. Zunächst sollen jedoch Maßnahmen greifen, die einerseits sicherstellen, dass keine falsch deklarierten Öle in den Handel kommen. Dazu werden Firmen, die falsch deklariertes Öl vermarkten bis zu 12 Monate unter besondere Aufsicht gestellt. Zusammen mit einer evtl. damit verbundenen Information der Verbraucher soll hierdurch ein Umdenken der Produzenten erreicht werden und den Verbrauchern realistischere Möglichkeiten eröffnet werden, gute Öle zu erkennen und zu finden.

Diese Regelungen gehen alle in die richtige Richtung und es bleibt spannend wie Brüssel auf dieses Vorgehen reagiert: 2014 soll beispielsweise die Schriftgröße der Herkunftsangabe auf 3 mm angehoben werden, über die Senkung der Werte für den Alkylester wurde bisher keine Einigung erzielt.



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