Holländische Champignons aus Deutschland?

 

Der Zollkodex bestimmt, dass als Ursprungsbezeichnung der Ort zu nennen ist, wo geerntet wurde, auch wenn die Aufzucht wo ganz anders stattfand. Das findet der BGH überprüfenswert und "beauftragt" den EuGH die Frage zu klären. Konkret geht es um Champignons, die nach der Aufzucht in den Niederlanden lediglich 2 Tage vor der Ernte nach Deutschland gebracht wurden und - zumindest nach dem Zollindex korrekt - mit "Ursprungsland Deutschland"  gekennzeichtnet wurden. Dass sich der Verbraucher unter "Ursprung" etwas anderes vorstellt, war sogar den Richtern bewusst. Der EuGH nuss nun prüfen, ob die zollrechtliche Vorschrift evtl. gegen das Irreführungsverbot der Lebensmittel-InformationsVO verstößt. Durchaus spannend, könnte dies den Agrar-Produkt-Tourismus doch empfindlich treffen..

 

 

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