Marillenmarmelade - gibts das?

 

Es gibt einen eigenen Begriff für eine Reihe von Richtlinien, bei der die EU versucht hat, verbindliche Rezepturen für ganz Europa aufzustellen. Sie heißen Frühstücksrichtlinien, weil...

 

viele mit dieser Mahlzeit zu tun haben. Es endete alles mit dem Versuch in Richtlinie 79/693/ECC, den Österreichern zu verbieten, ihre Marillenmarmelade so zu nennen, vorgeschrieben werden sollte "Aprikosenkonfitüre". Nach Presseberichten arbeitete die österreichische Regierung mit 40 Akademikern rund 6 Monate daran, diese Richtlinie zu verhindern. Raus kam ein Kompromiss: Jetzt sind regionale Ausnahmen möglich und wer den Unterschied der einzig echten "marmelade" aus Großbritannien aus Zitrusfrüchten und der Marillenmarmelade aus der Wachau nicht schmeckt, dem hilft auch das Etikett nicht weiter. Ein Gutes hatte dieser Vorgang allerdings: Die EU hörte damit auf Einheitsrezepte für Salami, Leberpastete, Pralinen oder Rindfleisch in Aspik zu machen. Und wir müssen jetzt selber rauskriegen, welche der vielen verschiedenen Rezepturen uns denn besonders schmeckt. Was man aber wissen muss: In Konfitüre dürfen 15% Ingwer auf 1000 g Gesamtgewicht enthalten sein, bei Konfitüre Extra aber 25%.

 

Wo die Detailregelungswut hinführt, sieht man im Verbraucher- und Arbeitsschutz. Ziel scheint es zu sein, immer noch mehr Detailregelungen auf höchster Ebene zu erlassen, um das EU-Gesetz- und Vorschriftenbuch von derzeit 80.000 auf - zumindest - 100.000 Seiten anschwellen zu lassen. Dazu noch dass eine oder andere nette Beispiel:

 

1. Nur Gülle von Nutztieren darf zu Biogas verarbeitet werden. also darf man Pferdemist zwar von Schlachttieren, aber nicht von Reitpferden zur Stromerzeugung verwenden (Verordnung 1774/2002). Die Elektrogeräte werden dies dankbar zur Kenntnis nehmen.

 

2. Erst im April 2007 wurde die Trecker-Beleuchtung klar geregelt (nach Welt-Online) und dabei unter anderem auch definiert was "Abstand" in dieser Verordnung bedeutet: „Abstand zweier Leuchten, die in die gleiche Richtung gerichtet sind, ist der Abstand zwischen den Parallelprojektionen der Umrisse der beiden nach 1.6 bestimmten leuchtenden Flächen auf einer Ebene, die vertikal zur Betrachtungsrichtung dieser Umrisse liegt.“ Ob das der Durchschnitts-Bulldog-Fahrer messen kann? Aber wie der Keller Steff ja schon gesungen hat: "Beim Bulldogfahren kann alleweil was passieren". Aber vielleicht darf der lt. EU gar nicht Bulldog-Fahrer heißen.

 

3. Besonders schön ist die Leiter-Richtlinie (2001/45/EG), in der detailliert die Aufstellung von Leitern für die 27 EU-Mitgliedsstaaten geregelt wird: "Die Leiterfüße von tragbaren Leitern müssen so auf einem stabilen, festen, angemessen dimensionierten und unbeweglichen Untergrund ruhen, dass die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. [...] Das Verrutschen der Leiterfüße von tragbaren Leitern muss während der Benutzung dieser Leitern entweder durch Fixierung des oberen oder unteren Teils der Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch eine gleichwertige Lösung verhindert werden.“ In Abwandlung eines Auspruchs von Erwin Teufel, kann man da nur sagen: "Wenn's der Klarheit dient."

 

4. In der gleichen Richtlinie findet sich die schöne Regelung: Über die Verwendung von Seilen ():  "Unter außergewöhnlichen Umständen, unter denen — unter Berücksichtigung der Risikobewertung — die Verwendung eines zweiten Seils eine größere Gefährdung bei den Arbeiten bewirken würde, kann die Verwendung eines einzigen Seils zugelassen werden, sofern geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sicherheit in Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Praktiken zu gewährleisten.“ Ja was jetzt - und vor allem wann? 

 

Aber jetzt wo der ehemalige bay. Ministerpräsident in Brüssel angetreten ist, die Bürokratie zu entschlacken, wird das ja alles besser werden.

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